wie Sie ggf. schon aus der Presse oder durch Informations-Schreiben der Finanzverwaltung bzw. Ihrer Gemeinde erfahren haben, wurde die Grundsteuer neu geregelt. Die Grundsteuer-Reform bedeutet, dass deutschlandweit eine Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlicher Betriebe erfolgen muss.
Grundsteuer-Reform: Um was geht es?
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Einheitsbewertung, die noch auf veralteten Zahlen beruhte, für verfassungswidrig erklärt. Mit der beschlossenen Reform der Grundsteuer soll die unterschiedliche Besteuerung von eigentlich gleichwertigen Grundstücken beseitigt werden, ohne die durch die Kommunen erzielten Einnahmen insgesamt zu verändern. Grundlage für die Neubewertung sind die Wertverhältnisse zum 01.01.2022, die die Basis für die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025 darstellen.
Für die Neubewertung gelten unterschiedliche Regelungen, je nach Bebauung des Grundstücks bzw. der Art der Nutzung. Neben dem sogenannten Bundesmodell haben mehrere Bundesländer mit eigenen Grundsteuergesetzen davon abweichende Bewertungsregelungen beschlossen.
Was bedeutet die Grundsteuer-Reform konkret für Sie?
Wenn Sie Eigentümer von einem oder mehrerer Grundstücke sind, sind Sie unmittelbar betroffen und verpflichtet, in 2022 eine “Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes” auf elektronischen Weg abzugeben. Je Grundstück muss eine eigene Erklärung beim Finanzamt eingereicht werden.