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FAQ

Was muss ich für die anstehende Grundsteuer-Reform beachten?

wie Sie ggf. schon aus der Presse oder durch Informations-Schreiben der Finanzverwaltung bzw. Ihrer Gemeinde erfahren haben, wurde die Grundsteuer neu geregelt. Die Grundsteuer-Reform bedeutet, dass deutschlandweit eine Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlicher Betriebe erfolgen muss.

Grundsteuer-Reform: Um was geht es?

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Einheitsbewertung, die noch auf veralteten Zahlen beruhte, für verfassungswidrig erklärt. Mit der beschlossenen Reform der Grundsteuer soll die unterschiedliche Besteuerung von eigentlich gleichwertigen Grundstücken beseitigt werden, ohne die durch die Kommunen erzielten Einnahmen insgesamt zu verändern. Grundlage für die Neubewertung sind die Wertverhältnisse zum 01.01.2022, die die Basis für die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025 darstellen.

Für die Neubewertung gelten unterschiedliche Regelungen, je nach Bebauung des Grundstücks bzw. der Art der Nutzung. Neben dem sogenannten Bundesmodell haben mehrere Bundesländer mit eigenen Grundsteuergesetzen davon abweichende Bewertungsregelungen beschlossen.

Was bedeutet die Grundsteuer-Reform konkret für Sie?

Wenn Sie Eigentümer von einem oder mehrerer Grundstücke sind, sind Sie unmittelbar betroffen und verpflichtet, in 2022 eine “Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes” auf elektronischen Weg abzugeben. Je Grundstück muss eine eigene Erklärung beim Finanzamt eingereicht werden.

Checklisten

Wo finde ich die benötigten Unterlagen für die Grundsteuer-Reform?
Wie Sie heraus welche Grundstücksart Sie besitze?
Was benötige ich für die Erstellung der Einkommensteuer 2020?
Wie kann ich Ihre Kanzlei am besten erreichen?

Aufgrund unserer zentralen Lage in der Kölner Altstadt können Sie unser Büro auf dem Heumarkt 52 in 50667 Köln mit allen Verkehrsmitteln gut erreichen.

Sollten Sie uns per PKW besuchen, so stehen Parkplätze in unmittelbarer Nähe zu unserem Büro im Parkhaus Contipark Tiefgarage Heumarkt in der Markmannsgasse 3 kostenpflichtig zur Verfügung.

Bei der Anreise mit den KVB-Linien 1, 5, 7 und 9 mit Ausstieg an der Haltestelle Heumarkt können Sie uns in ca. 2 Minuten Fußweg erreichen.

Wie sind die Steuertermine für das aktuelle Jahr?

Die aktuellen Steuertermine finden Sie zu jeder Zeit auf unserer Internetseite im Bereich Aktuelles.

Welche Fristen zur Abgabe meiner Steuererklärungen habe ich als Steuerpflichtiger einzuhalten?

Die Abgabe der Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- und Gewerbesteuererklärungen wurde zum Jahr 2019 verlängert. Sollten Sie von uns steuerlich beraten werden, so müssen Ihre Steuererklärungen erst bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres abgegeben werden. Für das aktuelle zu veranlagende Jahr 2019 bedeutet dies, dass Sie Ihre Steuererklärungen durch uns als Ihren steuerlichen Bevollmächtigten bis spätestens zum 01.03.2021 einreichen müssen.

Können Sie mir eine ungefähre Preisgestaltung zu Ihren angebotenen Dienstleistungen nennen?

Oft werden wir bei Erstgesprächen mit neuen Mandanten auf den Preis unserer angebotenen Dienstleistungen angesprochen.

Dabei stellen wir immer wieder fest, dass die gesetzlichen Vorschriften der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) den meisten Mandanten nicht oder nur sehr schwer verständlich zu machen sind. Trotzdem sind wir verpflichtet, nach der StBVV abzurechnen, so dass an dieser Stelle einige Erläuterungen zu der gesetzlichen Regelung gegeben werden:

Bei der StBVV geben bestimmte steuerlich relevante Größen des konkreten Falles (etwa die Summe der positiven Einkünfte, der Betriebseinnahmen oder die Bilanzsumme) den Gegenstandswert als Berechnungsbasis für die Abrechnung einer einzelnen Leistung (Erstellung der Einkommensteuererklärung, Anfertigung der Einnahmen – Überschussrechnung oder der Bilanz) vor. Diese Berechnungsbasis bestimmt das Gesamtniveau der Gebühr für die einzelne Leistung. Zur Ermittlung der endgültigen Gebühr steht ein Gebührenrahmen mit einer Mindest- und Höchstgebühr fest, um dem individuellen Schwierigkeitsgrad des Einzelfalles Rechnung zu tragen.

Bei einem normalen Fall steht dem Steuerberater die Mittelgebühr zu. So beträgt beispielsweise die Mittelgebühr für die Erstellung einer Einnahmen – Überschussrechnung eines Gewerbetreibenden mit jährlichen Einnahmen von EUR 150.000 und jährlichen Ausgaben von EUR 40.000 nach der StBVV EUR 495. Dazu kommen EUR 267 für die Umsatzsteuererklärung und EUR 498 für die Gewerbesteuererklärung. Für die Erstellung der Einkommensteuererklärung bei keinen weiteren Einkünften beträgt die Mittelgebühr EUR 498. Insgesamt ergeben sich Gebühren von EUR 1.758.

Zur Ermittlung der konkreten Gebühr unserer persönlichen Leistung ziehen wir unseren Stundensatz zur Rate, welcher zur Zeit bei 100 euro netto liegt.

Umfasst Ihr Leistungsangebot auch die Rechtsberatung?

Als Steuerberater werden wir immer wieder mit Themen konfrontiert, die über das Steuerrecht hinaus gehen. Unserer Beratung sind allerdings berufsrechtliche Schranken gesetzt. So dürfen und können wir Sie nicht in Fragen allgemeinrechtlicher Art beraten. In diesen Angelegenheiten bitten wir Sie, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.

Wo finde ich das Formular zur Mandantenübernahme?

Unser Formular zur Mandantenübernahme finden Sie hier.

Welche Unterlagen zur Mandatsübernahme benötigen Sie?

Damit wir Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten voll umfänglich und erfolgreich vertreten können, benötigen wir von Ihnen zur Mandatsübernahme einige Angaben.

Wir haben Ihnen hierzu eine Checkliste bereitgestellt. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wenn Sie alle Unterlagen beisammen haben, sind Sie bereit für unser Mandantenübernahme-Formular.

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