Die Abgabe der Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- und Gewerbesteuererklärungen wurde zum Jahr 2019 verlängert. Sollten Sie von uns steuerlich beraten werden, so müssen Ihre Steuererklärungen erst bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres abgegeben werden. Für das aktuelle zu veranlagende Jahr 2019 bedeutet dies, dass Sie Ihre Steuererklärungen durch uns als Ihren steuerlichen Bevollmächtigten bis spätestens zum 01.03.2021 einreichen müssen.